Kältemittelumrüstung


Ab 2020 dürfen Kälteanlagen mit den Kältemittel R404A nur noch mit regeneriertem Kältemittel nachgefüllt werden (Hoher Kältemittelpreis!). 

Ab 2030 folgt ein Nachfüllverbot für die entsprechenden Anlagen. 


Rüsten Sie Ihre Anlage schon jetzt auf ein weniger klimaschädigendes Kältemittel

um und profitieren Sie von Förderbeiträgen!

Achtung: Anmeldung nur noch bis 31.10.2023 möglich. Danach wird die Förderung eingestellt.


Was wird gefördert? 

Der Kältemittelwechsel von R404A oder R507A auf R449A, ohne dass die Anlage dabei umgebaut wird. Projekte können in allen Anwendungsbereichen gefördert werden.


Vorteile der vorzeitigen Kältemittelumrüstung: 

– Konform mit zukünftigen Klimaschutzauflagen

– Weiterbetrieb der bisherigen Anlage

– Tieferer Kältemittelpreis im Vergleich zu R404A

– Massnahme mit geringen Kosten 

– Keine Probleme mit der Kältemittelverfügbarkeit 

– Sehr einfaches Antragsverfahren


Wie hoch sind die Beiträge?

Es gilt folgender Beitragssatz pro kg entsorgtes und vernichtetes Kältemittel:


Supermarkt- und Gewerbekälte: 

– Investitionsbeitrag von CHF 150 / kg 

– Jährlicher Betriebsbeitrag von CHF 10 / kg bis 2030 


Industriekälte: 

– Investitionsbeitrag von CHF 100 / kg 

– Jährlicher Betriebsbeitrag von CHF 5 / kg bis 2030


Weitere Informationen:

www.kaelteanlagen.klik.ch


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